Wir alle wissen, dass Bargeld immer weniger genutzt wird und das bei Terminen immer mal etwas dazwischen kommen kann. Um Unannehmlichkeiten auf beiden Seiten zu vermeiden, gelten folgende Bedingungen:
In der VILLA VITAE ist keine Kartenzahlung möglich.
Die Abrechnung der erbrachten Leistung erfolgt via Rechnungsstellung. Ratenzahlungsvereinbarungen sind grundsätzlich möglich; sprich mich bei Bedarf gerne darauf an.
Das Zahlungsziel bei Rechnungsstellung liegt bei sieben Werktagen nach Übersendung der Rechnung via E-Mail.
Die Erstgespräche sind in der VILLA VITAE kostenlos. Solltest Du Dein Erstgespräch nicht wahrnehmen können, bitte ich darum, mir dies bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Da ich den Termin für Dich bereithalte, ist es mir unter Umständen nicht möglich, ihn an eine andere Person zu vergeben. Sollte das der Fall sein, erlaube ich mir, folgende Ausfallhonorare in Rechnung zu stellen:
§1 Geltung
Abs. 1: Vertragsgrundlage
Die Therapeutin schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote.
Sie rechnet ausschließlich privat oder via privater Krankenkasse ab. Die Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auf dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen der Therapeutin und den jeweiligen Behandelten in der dann gültigen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preise, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Abs. 2: Zukünftige Änderungen
Änderungen der Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Therapeutin werden den Behandelten schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die Therapeutin nicht binnen zwei und die Behandelten nicht binnen vier Wochen widersprechen.
§2 Gegenstand
Die Behandelten können eine psychotherapeutische Behandlung und/oder eine psychologische Beratung buchen. Weder die Psychotherapie noch Beratung in der Praxis der Therapeutin ersetzt eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Die Behandelten sind bei Beschwerden mit Krankheitswert daher ausdrücklich aufgefordert, den Hausarzt oder einen entsprechenden Spezialisten zu konsultieren. Das konkrete Ziel der Therapie/Beratung wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und Übungen, die darauf abzielen, die Behandelten darin zu unterstützen, psychische und psychosoziale Probleme zu überwinden, Klarheit zu gewinnen, Ressourcen zu aktivieren und bei anstehenden Veränderungen professionell zu begleiten.
§3 Therapie- und Beratungserfolg
Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
§4 Kostenerstattung
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nicht, wenn diese von einem psychotherapeutischen Heilpraktiker durchgeführt wird. Die Therapeutin arbeitet daher ausschließlich mit Selbstzahlern und Privatversicherten zusammen, sofern der Vertrag der Behandelten mit der eigenen Krankenkasse entsprechende Leistungen beinhaltet.
§5 Vertragsschluss
Abs. 1: Angebot durch die Therapeutin
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Therapeutin an die Behandelten. Die Angebote der Therapeutin sind freibleibend und verbindlich. Erteilen die Behandelten einen Auftrag, so haben die Behandelten entweder selbst zu zahlen oder die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse eigenständig und zuvor zu erfragen – die Kostenübernahme ist dann vor Therapiebeginn vorzulegen.
Abs. 2: Angebot durch die Behandelten
Erteilen die Behandelten ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot der Therapeutin, oder z. B. über das Web-Formular einen Auftrag an die Therapeutin, so gelten die gleichen Bedingungen, wie oben.
Abs. 3: Vertragslaufzeit
Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet.
Die Therapeutin, die von der Ausübung ihres Berufes zurücktreten will, hat diese Absicht dem Behandelten oder seinem gesetzlichen Vertreter so rechtzeitig mitzuteilen, dass dieser die weitere psychotherapeutische Versorgung sicherstellen kann.
§6 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
Abs. 1: Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Therapeutin oder nach Absprache via Online-Plattform.
Die Therapeutin hat ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Kenntnis der Wissenschaft auszuüben.
Abs. 2: Sitzungsdauer
Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart. Sitzungen der Therapeutin dauern 1, 2 oder 3 Einheiten à 30 Minuten pro Sitzung und beginnen und enden zum vereinbarten Zeitpunkt.
Abs. 3: Zuspätkommen
Bei Zuspätkommen ist es nicht möglich die versäumte Zeit nachzuholen.
§7 Schweigepflicht
Die Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch die Behandelten entbunden werden. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Die Schweigepflicht in einer Praxis von Heilpraktikern schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, dass bei einer Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde.
§8 Gerichtsstand und Haftung
Gerichtsstand ist Soest. Die Behandlung in der Praxis der Therapeutin enthebt die Behandelten nicht davon, die volle Verantwortung für ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten die Behandelten sich, die Therapeutin darüber zeitnah zu informieren und gemeinsam nach Abhilfe zu suchen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des zwischen der VILLA VITAE und Dir auch (fern-)mündlich geschlossenen Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.